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Die Sache mit der Freiheit

16 Aug

16.08.2020

Freiheit, die ich meine

Zur Lunch-Zeit zog ich gerne mit meinem chinesischen Kollegen Kaven zum Hunan-Park am Huangpu. Ein ökologisches Vorzeigeprojekt zur Flußreinigung in der Nähe des Büros.

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Eines Tages sahen wir dort eine Mutter mit ihrer ca. 6-jährigen Tochter. Das kleine Mädchen fischte dort im flachen Wasser mit einem kleinen Netz noch kleinere Fische.

Ich erklärte meinem Kollegen: „Das ist in Deutschland verboten“. Er war schockiert: „Wieso das denn? Die Fische leben im Fluß, sie gehören doch niemandem“

Ich mußte ihn aufklären: „In Deutschland darf man erst ab einem bestimmten Alter fischen. Und dann braucht man dazu einen Fischereischein. Der Fischereischein alleine reicht aber in der Regel nicht aus. Man braucht außerdem eine Erlaubnis vom Gewässereigentümer bzw. -pächter,dass man dort fischen darf. So kleine Fische darf man gar nicht fischen. Und Angeln nur an bestimmten Stellen und zu bestimmten Zeiten.“

Mein Kollege: „Was für eine Freiheit ist das, wenn alles verboten ist?“


Quelle: https://www.fishing-king.de/angelschein-ratgeber/#Schwarzangeln

Erhältlich ist der Fischereierlaubnisschein bei den Pächtern/Eigentümern (häufig sind dies Angelvereine), aber auch in Angel- oder Zooläden, an manchen Kiosken und beim Rathaus. Teilweise können Fischereierlaubnisscheine inzwischen sogar online erworben werden.

Auf dem Erlaubnisschein stehen alle wichtigen Bestimmungen zum Nachlesen; insbesondere Schonzeiten und Mindestmaße. Sie können übrigens bei den einzelnen Gewässern höher ausfallen als die Schonbestimmungen, die in der Fischereiverordnung des Bundeslandes festgeschrieben sind. So können die Bestände individuell geschützt werden.

Dem „Wildangler“ drohen in Deutschland harte Folgen:

  • Das Angelzeug (und gefangene Fische) würden ihr abgenommen
  • Man muß ein Bussgeld zahlen (das kann im schlimmsten Fall im fünfstelligen Bereich liegen)
  • Es droht Freiheitsentzug
  • Es wird die Zulassung zur Fischerprüfung später verweigert, weil man in Fischereiangelegenheiten straffällig geworden bist

Angeln ohne Fischereischein und Fischereierlaubnisschein kann entweder als Diebstahl (bei privaten Gewässern) oder Fischwilderei geahndet werden. Wer die als gestohlen betrachteten Fische auch noch verkauft (oder verkaufen möchte), kann zusätzlich wegen Hehlerei belangt werden.

In Schleswig-Holstein kann man für einen Zeitraum von 40 aufeinander folgenden Tagen einen sogenannten “Urlaubsfischereischein (Urlaubsangelschein)” als Ausnahmegenehmigung nutzen. Voraussetzung ist, dass man seinen 1. Wohnsitz nicht in Schleswig-Holstein hat.

Mecklenburg-Vorpommern bietet einen zeitlich auf vier Wochen befristeten “Touristenfischereischein” an. Er kann bei den Ordnungsämtern oder in den Touristen-Büros einmal pro Jahr beantragt werden.

Als Bremer Bürger steht einem ab 18 Jahren das Stockangelrecht zu. Hier darf man in bestimmten Bremer Gewässern mit maximal zwei Stockangeln fischen. Das Stockangelrecht hatte Kaiser Karl V. den Bremer Bürgern im 16. Jahrhundert eingeräumt.

 
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Verfasst von - 16. August 2020 in Allgemein

 

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